Kurse Sportbootführerschein Binnen/See

Hervorgehoben

10.01.2013 – Jetzt noch einsteigen: Ausbildungskurs für die Sportbootführerscheine (SBF) Binnen und See.

Die Theorieausbildung für Binnen findet jeden Montag ab 18:00 Uhr statt.Die Theorieausbildung See findet ebenfalls montags um 19:30 Uhr statt, kann aber je nach Teilnehmerzahl auch individuell abgesprochen werden. Die Praxisausbildung findet in der Regel am Samstag oder Sonntag nach individueller Einteilung statt. Der Ausbildungsplan gibt den Stand vom 10.01.2013 wieder und wird ggfs angepasst. Die Prüfung findet Anfang Mai 2013 statt.

Du kannst Dich für den Kurs anmelden.

SBF See

Sportbootführerschein-See:

Sportbootführerschein See

Sportbootführerschein See

  • Motor: Antriebsmaschine von mehr
    als 3,68 kW (5 PS)
  • Geltungsbereich: Vorgeschrieben auf den Seeschifffahrtsstraßen im Geltungsbereich der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung und der Schifffahrtsordnung Emsmündung.
  • Länge des Fahrzeuges: Keine Begrenzung hinsichtlich der Länge des Sportbootes.
  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Ärztliches Attest: körperliche und geistige Tauglichkeit (ausreichendes Sehvermögen, ggf. mit Sehhilfe; ausreichendes Farbunterscheidungsvermögen; ausreichendes Hörvermögen, ggf. mit Hörhilfe)
  • Zuverlässigkeit: Vorlage eines Kfz-Führerscheines bzw. Führungszeugnisses

SBF Binnen

Sportbootführerschein-Binnen:

Sportbootfuehrerschein Binnen

Sportbootfuehrerschein Binnen

  • Erforderlich zum Führen von Sportbooten mit einer Länge von weniger als 15 m
  • Antriebsmaschine von mehr als 3,68 kW (5 PS)
  • Binnenschifffahrtsstraßen, d. h. innerhalb des Geltungsbereichs der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (z. B. Lahn, Neckar, Main, Saale, diverse Kanäle, Binnenbereiche der Elbe, Weser) und der Schifffahrtspolizeiverordnungen für Rhein, Mosel und Donau
  • Mindestalter 16 Jahre
  • Ärztliches Attest: körperliche und geistige Tauglichkeit (ausreichendes Sehvermögen, ggf. mit Sehhilfe; ausreichendes Farbunterscheidungsvermögen; ausreichendes Hörvermögen, ggf. mit Hörhilfe)
  • Zuverlässigkeit: Vorlage eines Kfz-Führerscheines bzw. Führungszeugnisses

Die Führerscheine

Die Gretchenfrage: Wann baruche ich einen amtlichen bzw. amtlich anerkannten Führerschein für mein Schiff/Boot? welche Nachweise und Führerscheine gibt es?

Es gibt die folgenden Führerscheine:

  • Sportbootführerschein (SBF) See
  • Sportküstenschifferschein (SKS)
  • Sportseeschifferschein (SSS)
  • Sporthochseeschifferschein (SHS)
  • Traditionsschiffschifferschein (TSS)

Für den Betrieb von Binnen-und Seefunkanlagen sind die folgePrüfungen erforderlich:

  • UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI)
  • Eingeschränkt Gültiges Funkbetriebszeugnis (SRC) Short-Range Certifikcate
  • Allgemeines Funkbetriebszeugnis (LRC) Long-Range Certifikate

Die amtlichen Sportbootführerscheine

Neue Fragenkataloge

Nach langer Vorlaufzeit ist es nun soweit: Ab dem 01. Mai 2012 gelten die neuen Fragenkataloge für den Sportbootführerschein Binnen und den Sportbootführerschein See. Die Fragenkataloge zum Erwerb der Sportbootführerscheine werden zukünftig auf das Antwort-Auswahl-Verfahren (Multiple-Choice) umgestellt, teilt das Bundesverkehrsministerium in einer Presseerklärung mit. Anlässlich der Eröffnung der Hanseboot, hat dies am 29.10.2011 Klaus-Dieter Scheuerle, Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, nun verbindlich erklärt. Nach langer Vorbereitung sind die neuen Prüfungsfragebögen nun eingeführt. Es war  im vorfeld mehrfach zu Verzögerungen gekommen. Künftig wird mehr Praxiswissen abgefragt. Der theoretische Teil der Prüfung wird hingegen erheblich gekürzt. Die Prüfungsinhalte für den Erwerb des Sportbootführerscheins-Binnen und für den Erwerb des Sportbootführerscheins-See werden besser aufeinander abgestimmt. “Durch die Weiterentwicklung des modularen Systems können nun gleichartige Prüfungsthemen jeweils anerkannt werden. Wer zum Beispiel einen Sportbootführerschein-See erworben hat, ist bei einer Prüfung für den Sportbootführerschein-Binnen künftig von der Beantwortung der Basisfragen befreit,” so Scheuerle. Am 15. November wurden die neuen Fragenkataloge in einem Sonderband des Verkehrsblattes veröffentlicht. Der Fragenkatalog “Binnen” enthält zukünftig 72 Basisfragen zu Verkehrszeichen, Schifffahrtsrecht, Seemannschaft, Sicherheit, Technik/Motorenkunde und Umwelt. Außerdem gibt es spezifische Fragen: Für Binnen sind es 181 zusätzliche Fragen, für Segeln kommen nochmals 46 Fragen dazu. Also insgesamt 299 Fragen gegenüber 593 vor der Umstellung. Beim Fragenkatalog “See” sind es 72 Basisfragen und 213 spezifische Fragen. Dazu kommen dann noch 15 allgemeine Navigationsfragen und 15 mehrstufige Kartenaufgaben zur Navigation. Hier fällt die reduzeirung nicht so üppig aus. Gegeüber 362 Fragen vor der Umstellung sind es nun 315 Fragen. Bleibt abzuwarten, ob die Führerscheinbewerber mit dem neuen System des “Muliple-Choice” Verfahrens besser zurechtkommen. Sie müssen jeweils aus mehreren Antworten, die sich nach erster Durchsicht oft sehr gleichen, eine richtige Auswählen. Vor der Umstellung wurden die Antworten in Textform gefordert. Sicher ist: Der Ermessensspielraum der Prüfer ist geringer aber das Ergebnis kann schneller eindeutig ermittelt werden. Die Praxis wird es zeigen. Die neuen und alten Fragenkataolge für den Sportbootführerschein Binnen und den Sportbootführerschein See sind im Bereich Freizeitschifffahrt im Elektronischen Wasserstraßen-Informationsservice (ELWIS) der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes abrufbar.