Sportbootführerschein-Binnen:

Sportbootfuehrerschein Binnen
- Erforderlich zum Führen von Sportbooten mit einer Länge von weniger als 15 m
- Antriebsmaschine von mehr als 3,68 kW (5 PS)
- Binnenschifffahrtsstraßen, d. h. innerhalb des Geltungsbereichs der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (z. B. Lahn, Neckar, Main, Saale, diverse Kanäle, Binnenbereiche der Elbe, Weser) und der Schifffahrtspolizeiverordnungen für Rhein, Mosel und Donau
- Mindestalter 16 Jahre
- Ärztliches Attest: körperliche und geistige Tauglichkeit (ausreichendes Sehvermögen, ggf. mit Sehhilfe; ausreichendes Farbunterscheidungsvermögen; ausreichendes Hörvermögen, ggf. mit Hörhilfe)
- Zuverlässigkeit: Vorlage eines Kfz-Führerscheines bzw. Führungszeugnisses